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Grundsätzlich gilt für alle Teilnehmer an einer Vereinsfahrt:
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
- Teilnehmer müssen sich vor Antritt der Fahrt über die Schwierigkeiten informieren.
- Für Nichtschwimmer ist keine Teilnahme möglich.
Versicherungsschutz
- bieten die eigenen Versicherungen und die WLSB-Sportversicherung (Zusatzversicherung des Kanuclubs Heidenheim über den WLSB).
- Versicherungsfälle sind den zuständigen Versicherungen sofort zu melden.
- Voraussetzung: Es muss ein persönliches Fahrtenbuch geführt werden.
- Jede Fahrt, die nicht im offiziellen Vereinsprogramm aufgeführt ist, muss vor Antritt in die Vereinsfahrtenliste (am Schwarzen Brett) eingetragen werden.
Wichtige Fahrtenregeln
- Den Anweisungen des Fahrtenorganisators (FO) ist Folge zu leisten.
- Der FO entscheidet über die Durchführung einer Fahrt. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung einer ausgeschriebenen Fahrt.
- Der FO ist berechtigt, Teilnehmer, die nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet und die dem Schwierigkeitsgrad nicht gewachsen sind, von der Fahrt auszuschließen.
- Persönliche Ausrüstung:
- Schuhe sind in jedem Fall zu tragen – zusätzlich
- bei Temperaturen unter +10°C Schwimmweste, Neopren-/ Trockenanzug.
- Auf Wildwasser sind Schwimmweste, WW-Helm, Neopren-/ Trockenanzug
- und auf schwerem Wildwasser ein Wurfsack unerlässlich.
- Im Zweifelsfall sind Fragen mit dem FO abzuklären.
- Bootsausrüstung
- Kajaks müssen mit aufgeblasenen Auftriebskörpern ausgestattet sein.
- Auf Wildwasser nur WW-Kajaks mit großer Luke verwenden.
- Boot und Zubehör mit Namen / Anschrift des Besitzers kennzeichnen.
- Die Boote müssen für den Transport sicher auf einem geeigneten Dachträger befestigt und je nach Länge vorne und hinten abgesichert sein.
- Die Dachträger müssen GS- bzw. TÜV-geprüft sein.
- Auf Binnenschifffahrtsstraßen besteht Kennzeichnungspflicht für Kanus! Ein amtliches Kennzeichen ist nicht erforderlich. Dennoch besteht die Verpflichtung, das Kanu zu kennzeichnen.
- Der Bootsname muss von außen deutliche lesbar sein (in 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern).
- Zusätzlich sind Name und Anschrift des Eigentümers an einer erkennbaren Stelle im Bootsinneren anzubringen.
- Wir empfehlen die gleiche Kennzeichnung der Boote auch für die Befahrung aller anderen Gewässer. Zusätzlich sollte man ein DKV-Abzeichen und das Abzeichen des Faltbootclubs aufkleben.