Sicherheit im Kanusport

Grundsätzlich gilt für alle Teilnehmer an einer Vereinsfahrt:
  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
  • Teilnehmer müssen sich vor Antritt der Fahrt über die Schwierigkeiten informieren.
  • Für Nichtschwimmer ist keine Teilnahme möglich.
Versicherungsschutz
  • bieten die eigenen Versicherungen und die WLSB-Sportversicherung (Zusatzversicherung des Kanuclubs Heidenheim über den WLSB).
  • Versicherungsfälle sind den zuständigen Versicherungen sofort zu melden.
  • Voraussetzung: Es muss ein persönliches Fahrtenbuch geführt werden.
  • Jede Fahrt, die nicht im offiziellen Vereinsprogramm aufgeführt ist, muss vor Antritt in die Vereinsfahrtenliste (am Schwarzen Brett) eingetragen werden.
Wichtige Fahrtenregeln
  1. Den Anweisungen des Fahrtenorganisators (FO) ist Folge zu leisten.
  2. Der FO entscheidet über die Durchführung einer Fahrt. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung einer ausgeschriebenen Fahrt.
  3. Der FO ist berechtigt, Teilnehmer, die nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet und die dem Schwierigkeitsgrad nicht gewachsen sind, von der Fahrt auszuschließen.
  4. Persönliche Ausrüstung:
    1. Schuhe sind in jedem Fall zu tragen  –  zusätzlich
    2. bei Temperaturen unter +10°C  Schwimmweste, Neopren-/ Trockenanzug.
    3. Auf Wildwasser sind Schwimmweste, WW-Helm, Neopren-/ Trockenanzug
    4. und auf schwerem Wildwasser ein Wurfsack unerlässlich.
    5. Im Zweifelsfall sind Fragen mit dem FO abzuklären.
  5. Bootsausrüstung
    1. Kajaks müssen mit aufgeblasenen Auftriebskörpern ausgestattet sein.
    2. Auf Wildwasser nur WW-Kajaks mit großer Luke verwenden.
    3. Boot und Zubehör mit Namen / Anschrift des Besitzers kennzeichnen.
    4. Die Boote müssen für den Transport sicher auf einem geeigneten Dachträger befestigt und je nach Länge vorne und hinten abgesichert sein.
    5. Die Dachträger müssen GS- bzw. TÜV-geprüft sein.
  6. Auf Binnenschifffahrtsstraßen besteht Kennzeichnungspflicht für Kanus! Ein amtliches Kennzeichen ist nicht erforderlich. Dennoch besteht die Verpflichtung, das Kanu zu kennzeichnen.
    1. Der Bootsname muss von außen deutliche lesbar sein (in 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern).
    2. Zusätzlich sind Name und Anschrift des Eigentümers an einer erkennbaren Stelle im Bootsinneren anzubringen.
    3. Wir empfehlen die gleiche Kennzeichnung der Boote auch für die Befahrung aller anderen Gewässer. Zusätzlich sollte man ein DKV-Abzeichen und das Abzeichen des Faltbootclubs aufkleben.